An der Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg kann man folgende Schulabschlüsse erzielen:
1. ESA (Erster allgemeinbildender Schulabschluss – ehemals „Hauptschulabschluss“)
2. MSA (Mittlerer Schulabschluss – ehemals „Realschulabschluss“) => durch Kooperation mit der Klaus-Groth Schule (https://www.kgs-tornesch.de/) die allgemeine Hochschulreife dort
3. Förderschulabschluss
Prüfungen zum ersten allgemeinen Schulabschluss. Die Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs der Gemeinschaftsschule werden durch Beschluss der Zeugniskonferenz zu Teilnahme an der ESA Prüfung verpflichtet. Dies geschieht dann, wenn die Versetzung der Schülerin bzw. des Schülers in die 10. Klasse gefährdet erscheint. Darüber hinaus können Eltern die Teilnahme ihres Kindes auch weiterhin beantragen.
Prüfungen zum mittleren Schulabschluss. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 ist die Teilnahme verpflichtend. Es gibt nicht die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten. Die Prüfung kann man nur wiederholen, wenn man durchgefallen ist. Wichtig: Bei einer Wiederholung der Prüfung müssen alle Prüfungsteile (also insbesondere auch die Projektarbeit!) wiederholt werden. Eine Wiederholung nur einzelner Prüfungsteile ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Beide oben genannten Prüfungen bestehen aus drei Teilen:
Nach den schriftlichen Prüfungen erhält jede Schülerin und jeder Schüler die Vorzensuren, im Fach Englisch ist die automatisch auch die Endzensur. Findet keine weitere mündliche Prüfungen statt, gilt dies auch für alle anderen Fächer. Die Endzensuren in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik errechnet sich aus den Vorzensuren der Leistungen des Schuljahres und der Prüfungszensur im Verhältnis 2:1. Bei einer Abweichung von einer Note in der Prüfung bleibt demnach die Vorzensur auch die Endzensur. Bei den Fächern Deutsch und Mathematik führt eine Abweichung von zwei Noten dazu, dass die dazwischenliegende Note die Endzensur ist.
Beispiele:
1) Vorzensur: 3 Prüfungszensur: 2 => 3+3+2= 8. Endzensur: 8 : 3 = 3.
2) Vorzensur: 3 Prüfungszensur: 5 => 3+3+5=11. Endzensur:11:3= 4. Die Zensuren der mündlichen Prüfungen wirken sich ebenfalls im Verhältnis 1:2 auf die Vorzensuren aus. Die Zensuren der mündlichen Prüfungen stehen in jedem Fall auf dem Zeugnis – also auch dann, wenn sie die Vorzensuren nicht verändern! In den beiden obigen Beispielen bedeutet dies: Im Beispiel 2) muss in der mündlichen Prüfung mindestens eine 4 erzielt werden (schriftliche Prüfung: 5 mündliche Prüfung:4 => 5+4=9, 9:2 =4,5. Rundung zugunsten des Prüflings:4). Damit ist die Endzensur eine 3 (Die Vorzensur geht zweifach in die Rechnung ein!). Im Beispiel 1) muss in der mündlichen Prüfung eine 1 erzielt werden, damit die Prüfungszensur (1+2=3, 3:2=1,5 =>1) eine 1 wird. Damit ist die Endzensur (3+3+1= 7, 7:3=2) eine 2.
In allen übrigen Fächern (ohne schriftliche Arbeiten) gilt die Faustregel: Die Vorzensur lässt sich nur verändern, wenn die Note der mündlichen Prüfung mindestens zwei Noten von der Vorzensur abweicht!
Die Schülerin/Der Schüler muss sich also gründlich auf eine mündliche Prüfung vorbereiten, um eine Vorzensur zu verbessern. Aber auch wenn die mündliche Prüfung nur eine Zensur besser war als die Vorzensur, wird sie ins Zeugnis aufgenommen und zeigt, dass es die Anstrengungsbereitschaft gab, die Note zu verbessern. Das ist bei Bewerbungen auf jeden Fall hilfreich!
Man muss in allen Fächern mindestens eine 4 haben, es darf nur eine 5 geben. Wenn eine Leistung in einem Fach mit 6 beurteilt wurde, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Mit einem qualifizierten ESA kann man in Jahrgangsstufe 10 aufsteigen. Versetzt werden demnach alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in maximal einem Fach eine ESA 4 bzw. MSA 5 sind und kein Fach mit ESA 5 bzw. MSA 6 bewertet wurde. Mit einem qualifizierten MSA (maximal eine 4 und keine 5 bzw. 6) hat man Anspruch auf die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe. Um das abzusichern, haben wir einen Kooperationsvertrag mit der Klaus-Groth-Gemeinschaftsschule in Tornesch geschlossen. Änderung zum Sommer 2019: Als witeres Kriterium für einen qualifizierten Abschluss kommt hinzu, dass man in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt von 3 haben muss. Das bedeutet, dass man eine 4 in einem dieser Fächer nur durch eine 2 in einem anderen der drei Fächer ausgleichen kann.
Jede Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. In diesem Fall muss das gesamte Schuljahr wiederholt werden einschließlich aller Prüfungen – also auch der Projektprüfung.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung gibt es allerdings auch die Möglichkeit, den gewünschten Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg zu erreichen. Eine Übersicht über die Wege in Schleswig-Holstein bietet eine Grafik über folgenden link:
http://www.regional.planet-beruf.de/img/bildungswege/schleswig-holstein.pdf
Bei Bedarf stehen den Schülerinnen und Schüler sowohl unsere Lehrkräfte als auch externe Berater zur Seite.
Weitere Informationen – insbesondere zu aktuellen Terminen – finden sich unter http://za.schleswig-holstein.de/content/index.php
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