Schulkonferenzbeschlüsse

Alle nachstehenden Anträge wurden auf den Schulkonferenzen mehrheitlich beschlossen.

Anträge an die Schulkonferenz am 23.09.21

1. Die Schulkonferenz beschließt auf der Grundlage des Schulgesetzes §63 (1) Satz 11 die Schulordnung. (siehe Anlage 1)
2. Die Schulkonferenz beschließt auf der Grundlage des Schulgesetzes §63 (1) Satz 1 das Graduierungskonzept. (siehe Anlage 2)
3. Die Schulkonferenz beschließt auf der Grundlage des Schulgesetzes §63 (1) Satz 4 und §4a die Einbindung digitaler Lehr- und Lernmittel in den Unterricht. Die digitalen Lehr- und Lernmittel können ein Schulbuch ablösen, aber auch ergänzen.
4. Die Schulkonferenz beschließt auf der Grundlage des Schulgesetzes §63 (1) Satz 1 und §4 (4) Satz 2 die Weiterentwicklung der unterrichtlichen Arbeit. Diese Weiterentwicklung beinhaltet

  • die tägliche Eigenlernzeit von 90 Minuten. Inhaltlich setzt sich diese aus den Stundenkontingenten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Weltkunde, Naturwissenschaften und WPU zusammen und dient als Übungs- und Vertiefungszeit für den individuellen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.
  • die Nutzung des Lernplaners zur Planung und Dokumentation der Lerninhalte,
  • die regelmäßigen protokollierten Lernentwicklungsgespräche zwischen einem Schüler / einer Schülerin und einer Lehrkraft und
  • die Nutzung des Portfolios als Sammlung von Lernentwicklungsschritten und Leistungsnachweisen.

Die Weiterentwicklung wird durch regelmäßige Treffen einer gewählten Arbeitsgruppe, bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften begleitet. Die Gruppe stellt ggf. einen Antrag zur Anpassung des Beschlusses auf der nächsten Schulkonferenz.

Antragsteller: Knud Avé-Lallemant

Antrag zum digitalen Arbeiten an der Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg am 04.05.2021:

1. Ab dem Schuljahr 2021/22 soll verbindlich ein Lernmanagementsystem (kurz: LMS) an der Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg eingesetzt werden. Das LMS stellt

  • einen Kalender zur Planung des Schulalltages,
  • eine Chatfunktion für die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern
  • und eine Ablage für Informationen und Lernmaterial zur Verfügung.

2. Jede/r Lernende benötigt für die Nutzung des LMS ein geeignetes digitales Endgerät. Dieses Endgerät wird in der Schule und zuhause genutzt. Das Gerät ist vom Nutzer/von der Nutzerin bereitzustellen. Ein Versicherungsschutz wird derzeit vom kommunalen Schadensausgleich nicht angeboten.
3. Der Nutzungsordnung für das LMS und das schulische WLAN ist vor der Nutzung zuzustimmen.
Antragsteller: Knud Avé-Lallemant

Antrag an die Schulkonferenz am 04.06.2020:

Die pädagogische Arbeit der Schule und der Schulneubau stehen in einem direkten Zusammenhang. Um den Neubau weiter planen zu können, ist eine Abstimmung über die pädagogische Arbeit der Schule notwendig. Hierfür gab es im Dezember 2019 eine Abstimmung in der Lehrerschaft über die pädagogische Weiterentwicklung der Schule, die unten als Auszug niedergeschrieben steht. Das Kollegium hat sich mit einer großen Mehrheit für diesen Weg ausgesprochen.
Hiermit stelle ich den Antrag an die Schulkonferenz, die pädagogische Weiterentwicklung der Schule, wie unten beschrieben, zu beschließen.
Antragsteller: Knud Avé-Lallemant

Pädagogische Ausrichtung in Bezug auf den Schulneubau
Ausgehend von der Prämisse, dass die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung für den Lernprozess zunehmend von den Schülerinnen und Schülern übernommen werden soll, sind folgende Organisationsformen und Voraussetzungen notwendig:

Lernhaus
Ein Lernhaus ist eine Organisationseinheit mit bis zu 75 Schülerinnen und Schülern und einem entsprechenden multiprofessionellen pädagogischen Personal. Bei der beschlossenen Vierzügigkeit für den Neubau bedeutet dies, dass es vier Einheiten für die Jahrgänge 5-7 und vier Einheiten für die Jahrgänge 8-10 gibt. Jede Lernebene hat neben einer gemeinsamen Freifläche Input- und Gruppenräume.
Die Aufteilung und Anzahl der Fachräume sind davon weitestgehend unberührt.

Organisationsform und Lernhausteam
• Die Lerngruppen der Jahrgänge 5 bis 7 und 8 bis 10 sind jeweils auf einer Ebene zusammengefasst.

  • Jahrgangsübergreifendes Lernen soll dadurch ermöglicht werden.
  • Es kann Unterricht im Jahrgangsverband stattfinden.

• Eine jahrgangsübergreifende Kooperation soll möglich sein und kann von einem Lernhausteam erprobt werden.
• Jede Lernebene hat eine Freifläche, auf der für jedes Kind ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Die Gestaltung wird in den Lernhausteams erarbeitet.
• Jede Lehrkraft arbeitet pädagogisch mit einer festen Gruppe von Schülern und ist in einem festen Lernhaus zugeordnet.

Antragsteller: Knud Avé-Lallemant


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