Schulprogramm

Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg Moorrege

Inhalt:

I Vorbemerkung
II Ziele
III Unterricht
IV Förderkonzept
V Pädagogische Arbeit

I. Vorbemerkung

Das Schulzentrum Moorrege entstand im Jahre 1974. Unter einem Dach sind zwei Schulen mit zwei selbstständig arbeitenden Kollegien und Schulleitungen untergebracht: eine Hauptschule und eine Realschule, die in der Regel zweizügig geführt werden.

Die Fachräume, das Informationszentrum, die Sporthalle, die Sportplätze, der Schulhof und das Lehrerzimmer werden gemeinsam genutzt, ebenso arbeiten die Sekretärin und der Hausmeister für beide Schulen.

Die Schüler und Schülerinnen kommen überwiegend aus den zum Schulverband gehörenden Gemeinden Moorrege, Heist, Haselau und Haseldorf, in den letzten Jahren auch zunehmend aus den Gemeinden Appen, Holm, Wedel, Pinneberg und Uetersen. Busse befördern diejenigen Schüler und Schülerinnen, die einen weiten Schulweg haben, zur Schule und zurück.

Die erfreulich breite Akzeptanz unserer Schule durch die Bevölkerung aus den umliegenden Gemeinden bedingt aber auch immer noch eine schwierige Raumsituation und weiteren Renovierungsbedarf, der in der Planung ist.

Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden die Schulgemeinschaft des Schulzentrums Moorrege, durch die räumliche Nähe leben wir ständig in Kontakt miteinander. Schulübergreifende Veranstaltungen wie z. B. Sportfeste, Projektwochen und Schuldisco fördern diese Gemeinsamkeit und das Verständnis füreinander.

Schon immer war ein Wechsel von der Hauptschule zur Realschule und umgekehrt möglich, wenn es entsprechende Leistungen erforderten.

Das Schulzentrum „Am Himmelsbarg“ ist mit Wirkung vom 01. August 2014 Gemeinschaftsschule geworden. Somit arbeitet das Kollegium zurzeit an einem neuen pädagogischen Konzept und am Schulprogramm u.a..

Leitgedanken der Gemeinschaftsschule:

Die bisherigen Leitgedanken des Schulprogramms bleiben in ihren Grundsätzen gültig:

Leitgedanke I:

Soziales Lernen wird als Schwerpunkt der schulischen Arbeit angesehen.

  • Auf der Grundlage von Respekt und Toleranz werden elementare Regeln des Zusammenlebens vermittelt.
  • Lehrer, Eltern und Schüler suchen nach gemeinsamen Wegen der Problem- und Konfliktbewältigung
  • Verschiedenste Veranstaltungen tragen zur Förderung des sozialen Lernens bei.

Leitgedanke II:

Schüler und Schülerinnen erwerben an unserer Schule Qualifikationen für ihren persönlichen und beruflichen Werdegang.

Leitgedanke III:

Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen und Eltern gestalten die Schule gemeinsam.

II. Zielsetzung

Abschlüsse:

  • Es kann der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss nach der 9. Klasse abgelegt werden { nach § 5 (2) der RegVO }, der Voraussetzung für die Aufnahme in Ausbildungsberufe und weiterführenden Schulen ist.
  • Es kann der Mittlere Schulabschlussabschluss nach der 10. Klasse abgelegt werden { nach § 5 (5) der RegVO }, der Voraussetzung für die Aufnahme in Ausbildungsberufe und weiterführenden Schulen ist.
  • Für das Erreichen der einzelnen Abschlüsse werden die Fachanforderungen die Bildungsstandards der KMK (Kultusministerkonferenz) beachtet.

Bildungsstandards:

Die Bildungsstandards im Hinblick auf die beiden möglichen Schulabschlüsse erfordern eine innere Differenzierung. Art und Umfang der Differenzierungen werden von den einzelnen Fachkonferenzen unter Berücksichtigung der KMK-Beschlüsse vom 04.12.2003 und dem 15.10.2004 und der RegVO festgelegt.

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule sollen zu verantwortungsbewussten, selbstständigen, selbsttätigen und kritikfähigen Menschen erzogen werden (im Sinne des Schulgesetzes § 4 „Bildungs- und Erziehungsziele“). Dies soll durch die Förderung und Stärkung der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Kompetenzbereichen (Sach-, Methoden-, Sozial- und Medienkompetenz) schulartübergreifend geschehen.

Soziales Lernen wird schon länger als einer der Schwerpunkte der schulischen Arbeit angesehen. Hierbei fördert die Schule die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Großen Wert wird vor allem auf

  • die Regeln des Zusammenlebens durch Respekt und Toleranz,
  • die Problem- und Konfliktbewältigung durch Lehrer, Eltern und Schüler,
  • und verschiedene Veranstaltungen (Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage, Projektwochen, gemeinsame Feiern, Spieletage etc.) gelegt.

Ein weiterer Leitgedanke der Schule ist die Stärkung der Methodenkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler durch die Verankerung des Faches Methodentraining im Stundenplan. Das Fach soll ab der 5. Klasse einstündig und spiralförmig angeordnet unterrichtet werden.

Die Steigerung der Medienkompetenz wird die Schule im Rahmen der Fachcurricala konkretisieren.

Außerdem soll den Schülerinnen und Schülern das Ablegen des „Europäischen Computer Führerscheins“ (ECDL), der von der Wirtschaft anerkannt ist, ermöglicht werden. Durch diesen ECDL sollen die Chancen unserer Schulabgänger bei ihrer Berufswahl"gesteigert werden.

III. Entwicklung von Unterricht:

Wichtig ist uns, deutlich zu machen, dass Entwicklung von Unterricht bereits stattgefunden hat, aber ebenso tagtäglich stattfindet. Die individuellen (Lern)-Voraussetzungen müssen dabei berücksichtigt werden.

Differenzierung

Unterricht und Kurssystem werden differenziert angeboten, ein durchgängiger Wechsel zwischen den Anspruchsebenen wird angestrebt. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Bildungsstandards und Kompetenzen. In den Fachkonferenzen wird beraten, ob die Zusammenfassung von Fächern zu neuen Fachbereichen möglich ist und eine Umsortierung des Lehrplans vorgenommen werden kann. Unsere Schülerinnen und Schüler werden so unterrichtet, dass für sie ein Wechsel an ein Gymnasium möglich ist. Es wird angestrebt, dass die Schülerinnen und Schüler höher qualifizierte Bildungsabschlüsse erreichen können. Die zu Unterrichtenden sollen sich in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gegenseitig unterstützen und möglichst selbstständig arbeiten.

Leistungsmessung

Der Lernstand der Schülerinnen und Schüler wird mehrfach im Schuljahr erhoben und festgehalten. Die zu Unterrichtenden werden verstärkt in die Leistungsdiagnostik durch Feedback und Selbsteinschätzung mit einbezogen. Sie erhalten mehrmals (nicht nur mit den Zeugnissen) im Laufe des Schuljahres eine mündliche Rückmeldung bzgl. ihres Leistungsstandes, ihrer Kompetenzen und ihres Arbeitsverhaltens.

Berufsorientierung

Schon früh finden erste Orientierungshilfen zur Berufsorientierung im Unterricht statt. In den achten Klassen stehen Infomobile (z. B. Metallverarbeitung) zur Besichtigung, Information und praktischen Arbeit bereit. In den achten und neunten Klassen finden zwei Praktika statt, damit die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Berufen Eindrücke sammeln können. Ebenso werden Tagesbesuche gemacht. Angestrebt ist, diese Orientierung noch zu erweitern und möglichst viele Fächer einzubinden. Ein direkter Ansprechpartner von der Agentur für Arbeit steht den Schülerinnen und Schülern einmal monatlich zur Berufsberatung zur Verfügung. Hinzu kommen dreitägige Bewerbungstrainings, Potentialanalyse in der WAK Elmshorn und das sog. „Auswildern“ (wöchentlich einen Nachmittag) in der Berufsschule für künftige Hauptschulabsolventen.

Arbeitsgemeinschaften

Durch den Schulverein finanziert gibt es jedes Jahr mehrere wechselnde Arbeitsgemeinschaften (Sommer-/Winterhalbjahr). Der Schulwald und Schulteich werden gepflegt und untersucht, es gibt zur Zeit verschiedene Sport-AGs (Fußball, Tipp-Kick, Turnen, Badminton, Volleyball), eine musikalische AG und eine Theater-AG.

Außerschulischer Unterricht

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler sehr motiviert sind, wenn Außenstehende sie unterrichten. Das hat dazu geführt, dass wir verstärkt davon Gebrauch machen:

  • Projekte
  • Experten
  • Auslandsaufenthalt in England
  • Lesenächte im Schulgebäude

IV. Förderung:

Gemäß §3 (1) der RegVO bestimmt die Orientierung an den Lernvoraussetzungen und –prozessen der Schülerinnen/Schüler sowie an ihrer individuellen Förderung die Arbeit in der Schule. Daher soll das bestehende Förderkonzept an die Erfordernisse der Gemeinschaftsschule angepasst werden.

  • Ausgehend von den individuellen Lernvoraussetzungen erhalten möglichst viele Lernende Lernpläne, wenn die Diagnose der aktuellen Lernsituation eine Beseitigung von Lernrückständen erfordert oder eine spezielle Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Die Lernpläne sind kleinschrittig gehalten, um durch motivierende Erfolgserlebnisse schnelle Erfolge zu gewährleisten. Nach Absprache mit den Fachlehrkräften werden die Fortschritte bei der Lernplanarbeit regelmäßig kontrolliert. Die Lernpläne sollten einen überschaubaren Zeitraum nicht überschreiten. Denkbar sind hier die Arbeitsphasen zwischen Sommer- und Herbstferien, Herbstferien und Halbjahreszeugnissen, dann im zweiten Halbjahr bis Ostern und von den Osterferien bis zum Schuljahresende.
  • Zusätzlich zu regelmäßigen Elternsprechtagen finden Beratungsgespräche mit Eltern, Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften statt. Darüber hinaus bleibt die individuelle regelmäßige Beratung auch ohne feste Termine Bestandteil des Austausches zwischen Lehrkräften und Schülerinnen/Schülern.
  • Für Schülerinnen/Schüler mit einer Lese-Rechtschreibschwäche wird nach Möglichkeit Förderunterricht von einer speziell fortgebildeten Lehrkraft angeboten.
  • Eine entsprechende Förderung müssen auch die Schülerinnen/Schüler erhalten, die die deutsche Sprache nur unzureichend beherrschen.
  • Für Schülerinnen/Schüler, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, ihre Hausaufgaben den Anforderungen entsprechend anzufertigen, gibt es im Rahmen des Ganztagsangebots eine Hausaufgabenbetreuung.
  • Besonders leistungsstarke Schülerinnen/Schüler, die der durch die Zeugniskonferenz ausgesprochenen Empfehlung zum Besuch eines Gymnasiums nicht folgen, können im Unterricht durch differenzierendes anspruchsvolles Material gefördert werden. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, sich in der Lernwerkstatt weitere Bereiche zu erarbeiten und an AGs teilzunehmen.
  • Weitere Fördermaßnahmen sind erforderlich, so z.B. Teamteaching (Gruppenteilung) in Deutsch, Englisch und Mathematik in den Klassenstufen 5 und 6, um auf unterschiedlichen Anspruchsniveaus arbeiten und fördern zu können. Auch die Einplanung zusätzlicher Förderstunden ist für die Umsetzung des Gemeinschaftsschulkonzepts notwendig.

V. Pädagogische Arbeit:

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung muss Schule sich verstärkt für die Förderung der Sozialkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler engagieren.
Ziel ist es, den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu verantwortungsbewussten und selbstständigen Menschen entwickeln zu können.
Lernen in der Schule soll in einem Klima der Angstfreiheit, der Toleranz und der Fairness im Umgang miteinander stattfinden.

Umsetzung:

  • Die jährliche Ausbildung von Schülern und Schülerinnen zu Bus-Engeln in den 8. Klassen findet in enger Zusammenarbeit mit der KVIP statt.
  • Ein Polizeibeamter wird hinzugezogen, um Schülern und Schülerinnen Informationen zu altersrelevanten und rechtlichen Fragen zu geben. Er hat einmal monatlich eine Sprechstunde in der Schule.
  • Eine Sozialpädagoge steht den Schülern und Schülerinnen beratend zur Verfügung.
  • Weitere externe Kräfte führen Programme zur Gewalt- und Suchtprävention durch.
  • Verhaltensauffälligen Schülern und Schülerinnen kann ein Coolness-Training angeboten werden.
  • Den Schülern und Schülerinnen wird die Möglichkeit geboten, sich auf verschiedene Weise für die Schulgemeinschaft einzusetzen.

(Stand: August 2014)

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