itsLearning Datenschutzhinweise

Hinweise und
Informationen zum Datenschutz

(gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO))


1. Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung des Lernmanagementsystems „itslearning“ (LMS)

  1. Schutz des Benutzerkontos vor unbefugtem Zugriff
    Jedes Benutzerkonto ist gemäß „Nutzungsordnung itslearning“ durch ein Passwort gegen Missbrauch – wie beispielsweise die Einsichtnahme und Nutzung durch unbefugte Dritte – geschützt. Eine Weitergabe des Passworts ist unzulässig.
  2. Datenverarbeitung (personen- und nutzungsbezogene Daten)
    Ausschließlich Name, E-Mail-Adresse und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse oder Lerngruppe sind die personenbezogenen Daten der Schülerin bzw. des Schülers, die zu Verwaltungszwecken für die pädagogisch-didaktische Nutzung verarbeitet werden dürfen (siehe § 11 Abs. 4 SchulDSVO).
    Hinzu kommt die Verarbeitung von nutzungsbezogenen Daten wie bspw. hochgeladene Dokumente in Kursen, Textbeiträge in Chats, Nachrichten und Kalendern sowie Aktivitäten im System (siehe c) „Protokollierung“).
    Berechtigte Personen auf Administrations-Ebene haben weitergehende Rechte. Diese dürfen sie keinesfalls dazu verwenden, sich ohne Erfordernis Zugang zu persönlichen Konten bzw. persönlichen Daten zu verschaffen (siehe Nutzungs­ordnung und c) „Protokollierung“ – gesetzlich geregeltes Vorgehen im Fall von Verstößen).
  3. Protokollierung
    Im Rahmen der Nutzung von itslearning werden Logins bzw. Zugriffe durch Nutzerinnen und Nutzer (mit Datum und Uhrzeit der letzten Anmeldung) automatisiert protokolliert.
    Diese Protokolle dienen der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und Nutzung des Systems. Zur Gefahrenabwehr werden diese Zugriffsprotokolle gespeichert und automatisiert gelöscht.
    Im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung des LMS, insbesondere im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten hat die Schulleiterin bzw. der Schulleiter an erster Stelle zu prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet im jeweiligen Einzelfall zudem – ggf. in Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden -, ob und welche Maßnahmen zur Aufklärung des Vorgangs ergriffen werden (wie bspw. Auswertung der System-Protokolldaten, Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten).
    Sollten die Protokollierungsdaten im Verdachtsfall und zum Nachweis unzulässiger Aktivitäten (bspw. Mobbing) an der Schule ausgewertet werden, ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter für eine ordnungsgemäße Einsicht und Auswertung mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip verantwortlich.
  4. Löschung der Daten und eigene Dokumente
    Die Löschung der auf den Servern von itslearning – gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen dem für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein und Fa. itslearning AS – gespeicherten Dokumente und Daten erfolgt grundsätzlich regelmäßig zum Ende des Schuljahres. Die Löschung der eines Benutzerkontos inklusive der zugehörigen Daten erfolgt spätestens, wenn Schülerinnen und Schüler ihren Schulbesuch bzw. ihre Schullaufbahn in Schleswig-Holstein oder Lehrkräfte ihre Dienstzeit in Schleswig-Holstein beenden.
    Die Schülerin bzw. der Schüler hat die Möglichkeit, jederzeit selbst Dokumente aus der persönlichen Dateiablage zu löschen. Eigene Dokumente, die zur Nutzung im LMS erhalten bleiben sollen, sind für die Schülerin bzw. den Schüler aufgrund der zentralen Speicherung über die Dateiablage der Schule verfügbar. Dies gilt analog für die Benutzerkonten einer Lehrkraft.

 2. Informationen zum Datenschutz

    gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

  1. Verantwortliche Stelle – behördlicher Datenschutzbeauftragter
    Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Nutzung der Schul-Instanz von itslearning ist folgende Stelle:
    Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg, Kirchenstr. 30, 25436 Moorrege
    Telefon: 04122/8594-0, Email: gemeinschaftsschule.moorrege(at)schule.landsh.de

    Den Datenschutzbeauftragen für die öffentlichen Schulen erreichen Sie unter:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 0431/ 988-2452
  2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
    Die Daten werden zum Zweck ((Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit b DSGVO) der Bereitstellung und Nutzung eines Lernmanagementsystems zum Zugriff auf Unterrichtsmedien, Bereitstellung von Selbstlernaufgaben, Unterrichtsunterstützung usw. verarbeitet.
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Schule sind §§ 30, 4, SchulG sowie § 4 der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (SchulDSVO) i. v. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Gemäß § 4 SchulDSVO können Schulen die Daten der betroffenen Personen für die Verwaltungs- und im Rahmen ihrer pädagogisch-didaktischen Tätigkeit verarbeiten. Die Verarbeitung im Rahmen der Auftragsverarbeitung ist nach Maßgabe des § 12 SchulDSVO zulässig.
  3. Empfänger der Daten
    Intern Zugriffsberechtigte:
    ⦁    Schülerinnen und Schüler (SuS) auf eigene Daten
    ⦁    Schülerinnen und Schüler auf Konversationen mit SuS/ Lehrkräften
    ⦁    Lehrkräfte (LK) auf eigene Daten
    ⦁    Lehrkräfte auf Daten der unterrichteten SuS
    ⦁    Schulleitung/ Administrator/innen auf alle Benutzerdaten
    ⦁    SuS auf Namen der SuS der Lerngruppe
    ⦁    LKs auf Namen der unterrichteten SuS, LKs der eigenen Schule und LKs

    Extern zugriffsberechtigte:
    ⦁    Mit dem technischen Betrieb der Lernplattform Beauftragte (Fa. Itslearning AS und Unterauftragsverarbeiter im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrages im dort Umfang)
  4. Speicherdauer und Löschfristen
    Es gelten die in der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung – SchulDSVO) in den §§ 10,15 festgelegten Löschfisten. Alle anderen personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, sofern sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich sind (§ 10 Abs. 1 Satz 6). Das Löschkonzept der Schule legt die Verantwortlichkeiten und die Löschfristen im System fest.
    Hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten gilt die im Auftragsverarbeitungs­vertrag festgelegte Löschung: Die Daten beim Auftragnehmer werden nach Artikel 28 Abs. 3 Buchstabe e spätestens mit Beendigung der Auftragsverarbeitung gelöscht. Sicherungsdateien können noch bis zu 6 Monate über das Vertragsende hinaus Daten enthalten.
    Die Speicherung bzw. Löschung folgender personenbezogene Daten basiert zudem auf folgenden Regelungen:
    ⦁    Stammdaten der Nutzerinnen und Nutzer (Vor- und Nachname, Benutzername, Schul- sowie Klassen- bzw. Lerngruppenzugehörigkeit) werden zentral aus dem Schulportal SH übermittelt. Die Nutzung dieser Daten erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und ist durch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO geregelt.
    ⦁    Log-Dateien (sogenannte Protokolle; vom Server protokolliert, z.B. IP-Adresse, Betriebssystem und Browser des Rechners, Art der Zugriffe) sind erforderlich für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit, wie bspw. auch für das frühzeitige Erkennen von möglichen Angriffen auf das System. Darüber hinaus sind diese Daten zur korrekten Darstellung der Webseite erforderlich.
    ⦁    Die Verarbeitung nutzungsbezogener Daten (Pädagogische Prozessdaten; schülerbezogene Ergebnisse von Tests, bearbeitete Aufgaben usw.) sind für die Erfüllung des Zwecks der unterrichtlichen Nutzung des Lernmanagements erforderlich. Die Daten dieser Kategorie werden in der Regel am Ende eines jeden Schuljahres gelöscht. In begründeten Ausnahmefällen ist das Ausweiten der Löschfrist zur schuljahresübergreifenden Verwendung von Dateien möglich. Darüber entscheidet letztendlich der Schulleiter und weist die zuständige Schul-Administration entsprechend an. Ausnahmefälle sind dementsprechend frühzeitig bei der Schulleitung zu melden.
    ⦁    Unzulässig ist im LMS die Verarbeitung (insbesondere Speicherung) von Klassenbuch- oder Notizbuch­aufzeichnungen (§ 13 SchulDSVO).

3. Betroffenenrechte

Zu der Verarbeitung der Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und ggf. auf Datenübertragbarkeit gemäß den Artikeln 15 bis 18 und 20 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO).

4. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, besteht das Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 0431 988 1200.

itsLearning Nutzungsordnung

Nutzungsordnung für das
Lernmanagementsystem „itslearning“ (LMS)


Präambel
Das für Bildung zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt den schleswig-holsteinischen Schulen das webbasierte Lernmanagementsystem „itslearning“ (https://sh.itslearning.com) – im Folgenden: LMS – zur Verfügung. Das System ermöglicht eine datenschutzkonforme Kommunikation und Kooperation zu unterrichtlichen Zwecken. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, unter anderem digitale Unterrichts­materialen bereitzustellen, auszutauschen und Aufgaben bzw. Aufträge zu erteilen sowie Rückmeldungen zu Arbeitsergebnissen der Schülerinnen und Schüler zu geben. Für die unterrichtliche Nutzung bietet „itslearning“ sowohl eine digitale Austauschplattform als auch digitale und interaktive Werkzeuge, um Unterricht zu gestalten, gemeinsam an Projekten zu arbeiten und miteinander zu kommunizieren.


1.    Grundsätzliches
Jede interessierte schleswig-holsteinische Schule erhält Anmeldung eine schul­eigene „itslearning“-Instanz ausschließlich für Kommunikation, Kollaboration und Organisation im Zusammenhang mit unterrichtlichen Zwecken. Eine Nutzung des Systems zu kommerziellen oder nicht schulbezogenen Zwecken ist unzulässig.
Gemäß § 11 Abs. 4 SchulDSVO ist allein die Verarbeitung von Namen, E-Mail-Adressen sowie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse und Lerngruppe der Schülerinnen und Schüler zulässig.
Die Schuladministration betreut auf Ebene der Schule die individuell möglichen Konfigurationen des Systems.
Ansprechpartner/innen (Schuladministration): Carola Kämpe, Simone Lykowski, Klaus Romeikat
Auf die Verpflichtung zur Einhaltung und Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Datenschutzrechte, Urheberrechtsgesetz, Strafgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Telemediengesetz) wird der Vollständigkeit halber hingewiesen. Jede Gefährdung bzw. Beeinträchtigung Dritter ist zu unterlassen. Unzulässig ist ebenfalls die Weitergabe von Inhalten (inklusive bspw. Screenshots von Chats), die den Nutzerinnen und Nutzern über das LMS zugänglich sind. Mitschnitte von Videokonferenzen sind generell verboten. Die Nutzerinnen und Nutzer tragen die Verantwortung für die Inhalte und die Art selbstständig gespeicherter Daten und Dokumente. Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrkräfte im Rahmen des Unterrichts über die relevanten Vorgaben altersgerecht aufgeklärt. Zudem unterstützen Eltern ihr Kind ebenfalls bei Verständnis und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
In der Schule ist die Bekanntgabe der Nutzungsordnung und Dienstanweisung an alle Nutzerinnen und Nutzer zu dokumentieren (bspw. durch Eintrag ins Klassenbuch für Schülerinnen und Schüler, Aushändigung der Dienstanweisung an Lehrkräfte).


2.    Nutzungsmöglichkeiten
Das System sieht folgende Rollen vor, die jeweils über unterschiedliche Rechte verfügen: Site-Administrator/in (landesweit), Schul-Administrator/in, Lehrkraft, Schüler/in, Teilnehmer/in und Gast.


3.    Zugang zum LMS und Passwortschutz
Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten jeweils ein Benutzerkonto zur itslearning-Schulinstanz der jeweiligen Schule. Der Zugang zum Nutzerkonto ist durch ein Passwort geschützt. Die nachfolgenden Bedingungen für ein sicheres Passwort sind zu beachten: Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen umfassen sowie mindestens ein Sonderzeichen und eine Zahl enthalten. Die Nutzerin oder der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass nur sie oder er Zugriff auf bzw. Kenntnis über ihre oder seine eigenen Anmeldedaten hat.
Zur Teilnahme an unterrichtlichen Aktivitäten ist seitens der Nutzerin bzw. des Nutzers sicherzustellen, dass sie bzw. er mit Benutzernamen und Passwort auf ihr bzw. sein Benutzerkonto zugreifen und arbeiten kann.
Für administrative Tätigkeiten steht jeder Schule ein Benutzerkonto mit den Rechten Schuladministrator zur Verfügung. Das Konto ist für die Einstellung des Lernmanagements innerhalb der Schule vorgesehen und darf nicht für die unterrichtliche Arbeit eingesetzt werden. Der Schulleiter stellt sicher, dass die Nutzung des Kontos protokolliert wird. Eine Anmeldung mit diesem Konto ist nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.


4.    Funktionen und Module
Lehrkräfte – Unterrichtsplanung
Die Unterrichtsverteilung ist die Grundlage für die Kurs- und Unterrichtsstruktur. Mit dem Unterrichtsplaner lassen sich Materialien, Themen und Standards verbinden, Pläne dynamisch verändern und mit Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schülern teilen. Als weitere Instrumente stehen das Kompetenzraster und Online-Kommentare zur Verfügung.
Kurse, Aufgaben, Aufträge – Forumsdiskussionen
Zu unterrichtlichen Zwecken legen Lehrkräfte in itslearning Kurse an und richten den entsprechenden Kreis von teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein. Aufgaben und Aufträge werden dabei durch die jeweilige Lehrkraft einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Gruppen zugewiesen. Diese Möglichkeiten umfassen u.a. interaktive Materialien in Formaten wie Umfrage, Diskussion, Test oder Quiz.
Bei Gruppenarbeit haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch untereinander bspw. Aufgaben zu stellen, einzureichen und Feedback zu geben.
Sogenannte Projekte bieten kollaborative Räume, in denen Schülerinnen und Schüler an gemeinsamen Projekten arbeiten können.
In einem E-Portfolio können von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften kursbasierte persönliche Portfolios erstellt werden.


Lernpfade
Für die Lehrkräfte ist es im Rahmen von Binnendifferenzierung möglich, jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Weg über die sogenannten „Lernpfade“ anzulegen, um das Erreichen der anzustrebenden Kompetenzen zu befördern.

Bibliothek
Für eine Materialsammlung steht den Lehrkräften das Modul „Bibliothek“ zur Verfügung. Beim Einstellen und Verwenden von Inhalten sind die Hinweise zum „Urheberrecht an Schule“ (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lehrer_innen/urheberrecht.html) unbedingt zu beachten.
Messaging, Benachrichtigungen, Mitteilungen
Das Instant Messaging System in itslearning erlaubt eine interne Kommunikation in Echtzeit zu unterrichtlichen und unterrichtsorganisatorischen Zwecken.
Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, in Foren, Gruppendiskussionen, Chats usw. sowie in versendeten Nachrichten respektvoll miteinander umzugehen und die Rechte anderer zu wahren.
Massen-Nachrichten sowie „Joke-Mitteilungen“ o. ä. sind nicht gestattet.


Kalender
Über die Kalender-Funktion von itslearning erfolgt benutzerbezogen die Zusammenschau auf alle Kurs-Kalender, einen persönlichen Kalender, Raum- und Ressourcenbuchung sowie alle Unterrichtspläne.


Registrierung & Buchung
Termine lassen sich zusammen mit Räumen und Ressourcen buchen sowie bspw. Konferenzen, Gruppenarbeit und Elterngespräche terminieren.


Dateiablage – Speichern von Dateien
Um die zentrale, von Ort und Endgerät unabhängige Nutzung des LMS sicherzustel­len, sind Daten und Dokumente direkt im LMS zu speichern.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer erhält dafür eine eigene Dateiablage. Das System erlaubt es jederzeit, die selbsteingestellten Dateien und Daten zu löschen bzw. zu ändern oder selbst per Download zu sichern.
Daten bzw. Dokumente wie Arbeitsblätter, Präsentationen, Unterrichtsmitschriften, Ausarbeitungen usw. – „eigene Dateien“ – werden zentral auf der itslearning-Instanz der Schule gespeichert.
Die Eingabe und Speicherung von personenbezogenen Daten durch die Schülerin bzw. den Schüler selbst, wie beispielsweise die Nennung des eigenen Namens oder der Namen Dritter in eigenen Dokumenten, sollte nur in dem zur Aufgabenerfüllung erforderlichem Maße und unter Beachtung der Wahrung der Rechte Dritter erfolgen (bspw. in Unterlagen zu Referaten, Aufsätzen usw.).
Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Wenn eine Nutzerin bzw. ein Nutzer selbstständig Daten und Dokumente speichert oder über das System versendet, tut sie bzw. er das in eigener Verantwortung.


Plagiate-Finder
Lehrkräfte haben die Möglichkeit, mit dem integrierten Plagiats-Finder eingereichte Arbeiten der Schülerinnen und Schüler nach Plagiaten zu durchsuchen.


5.    Hausaufgaben
Hausaufgaben können in digitaler Form über das LMS gestellt, eingereicht und kommentiert werden.


6.    Verarbeitung von personenbezogenen und nutzungsbezogenen Daten – Fristen zur Löschung der Daten und Benutzerkonten – Protokollierung
Die Löschung der nutzungsbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich regelmäßig zum Schuljahreswechsel. Ein Benutzerkonto – inklusive aller zugehöriger Daten und Dateien – wird nur am Ende der Schul- oder Dienstzeit bzw. bei Wegzug aus dem Bundesland Schleswig-Holstein gelöscht. Die Nutzerinnen und Nutzer haben vorab der Löschung selbst dafür Sorge zu tragen, selbsteingestellte Daten und Dateien aus der persön­lichen Dateiablage durch Download für eine mögliche weitere Nutzung zu sichern.
Itslearning mit seinen Funktionen und Modulen wird allein für den Austausch von Informationen im schulischen Zusammenhang bereitgestellt. Die Schule ist damit kein Anbieter von Telekommunikation im Sinne von § 3 Nr. 6 Telekommunikations­gesetz. Ein Rechtsanspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Die Schule ist berechtigt, im Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich relevanter Nutzung des Systems – und ausschließlich in diesem Falle – die Inhalte von Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert.
Log-Dateien (sogenannte Protokolle) werden bei der Arbeit mit itslearning – insbesondere bei schul­interner und unterrichtsbezogener Kommunikation – systemseitig und auf der Grundlage von bestehenden gesetzlichen Regelungen vorübergehend gespeichert. Diese Protokolle dienen der Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs des Verfahrens. Nur in begründeten Fällen (Missbrauch wie bspw. Mobbing) werden diese Protokolldaten ggf. durch die Schulleitung und mit hierfür bestimmten Personen − wie gesetzlich vorgeschrieben − eingesehen und ausgewertet. Falls es notwendig ist, wird auch die Polizei eingeschaltet.
Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nicht.
Siehe auch „Hinweise und Informationen zum Datenschutz itslearning“.


7.    Verstöße
Verwendet eine Schülerin bzw. ein Schüler das System entgegen der Nutzungsord­nung oder den Anweisungen der Lehrkraft im Unterricht, wird hierdurch der Lerner­folg beeinträchtigt oder der Unterricht gestört, so können gemäß § 25 SchulG Ordnungs­maßnahmen ausgesprochen werden.
Verstößt eine Nutzerin bzw. ein Nutzer gegen diese Nutzungsordnung oder besteht ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, ist die Schul-Administration berechtigt, sowohl eigenständig als auch nach Meldung durch eine Lehrkraft bzw. des Schulleiters das jeweilige Benutzerkonto kurzfristig und vorübergehend zu sperren (z.B. zur Beweissicherung oder Maßnahme gemäß § 25 SchulG). Ebenso dazu berechtigt ist die sogenannte Site-Administration für „itslearning“ auf Landesebene.
Der Schulleiter ist über Sperrungen umgehend zu informieren.
Über den Zeitpunkt der Aufhebung der Sperre entscheidet der Schulleiter. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer sind über das Vorgehen zu informieren.


8.    Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Sollte der Verdacht bestehen, dass sich Dritte unbefugt Zugang zu Daten in itslearning verschafft haben bzw. einen entsprechenden Versuch unternommen haben, ist umgehend der Schulleiter sowie die Schuladministration zu informieren. Der Schulleiter informiert den zentralen Datenschutzbeauftragten für die öffentlichen Schulen im für Bildung zuständigen Ministerium.


9.    Datenschutz
Siehe Ausführungen im separaten Dokument „itsLearning Datenschutzhinweise“.

itsLearning

Pfeil itsLearningitsLearning ist eine Lernplattform, die zur Kommunikation zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern dient. Hier findet ihr zum Beispiel den Vertretungsplan, euren Klassenkalender und Unterrichtsmaterialien. Ihr könnt itsLearning mit allen Geräten erreichen, die auf Internetseiten zugreifen können (Computer, Notebook, Tablet, Smartphone). Für Apple und Android-Geräte gibt es in den jeweiligen AppStores auch die Möglichkeit die App itsLearning herunterzuladen.

Nutzungsordnung für das Lernmanagement "itsLearning"

Hinweise und Informationen zum Datenschutz

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