Schülerfahrkarten: Elternbrief

Veränderungen im Schülerfahrkartenverfahren


Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,
liebe Eltern,


ab dem Schuljahr 2022/23 wird es für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis
Pinneberg ein neues und einheitliches Online-Verfahren zur Beantragung von
Schülerfahrkarten geben. Der eigens hierfür konzipierte Online-Antrag OLAV wird bereits in
den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn eingesetzt und steht ab dem 03.
Mai 2022 über die Homepage www.ticket-olav.de auch Antragstellerinnen und Antragstellern
aus dem Kreis Pinneberg zur Verfügung.
Mit der Einführung des Online-Antrages hat der Kreistag zudem beschlossen die Bewilligung
von Fahrkarten nur zu den Wintermonaten zu Gunsten einer Ganzjahresregelung sowie die
bestehende Eltern-Eigenbeteiligung zum Schuljahr 2022/23 aufzuheben.
Um auch im kommenden Schuljahr eine von den Trägern der Schülerbeförderung finanzierte
Fahrkarte zu erhalten ist für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler ein neuer Antrag über
das OLAV-Antragsverfahren zu stellen. Dies gilt auch für Schulkinder, die bereits im letzten
Schuljahr eine Fahrkarte über den Träger der Schülerbeförderung erhalten haben oder bei
denen ein privat abgeschlossenes Schülerfahrkartenabo bislang durch den Träger der
Schülerbeförderung erstattet wurde. Ein ggf. bestehendes privates Schülerfahrkartenabo ist
nach einer erfolgreichen Antragstellung über das Online-Verfahren eigenständig zum 31. Juli
2022 zu kündigen. Eine Nachberechnung bei frühzeitiger Abokündigung wird bei Angabe des
Wechsels ins OLAV-Verfahren durch die hvv-Unternehmen nicht vorgenommen.
Anträge für das Schuljahr 2022/23 sind bis zum 12. Juni 2022 über das Online-Verfahren
einzureichen. Bis zu diesem Datum kann sichergestellt werden, dass die Fahrkarte zum
Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben wird.
Bei einem Besuch der nicht nächstgelegenen Schule der Schulart kann unter Umständen ein
Selbstzahleranteil für die Schülerfahrkarte erhoben werden. Dieser wird während der
Antragstellung ermittelt und bekanntgegeben.
Durch die Schulen, Schulträger und Kreise für das Schuljahr 2021/22 ausgegebene
Fahrkarten werden spätestens zum 31. Juli 2022 ungültig. Alte Fahrkarten sind bei der
ausgebenden Stelle abzugeben.
Auf der Homepage www.ticket-olav.de unter der Rubrik FAQ sind weitere Informationen rund
um das Schülerfahrkartenverfahren zu finden. Zudem steht allen Betroffenen die
Schülerfahrkartenhotline unter der Rufnummer 04541 888-288 montags und mittwochs in der
Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

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